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Verstöße gegen ein von 12 Blumenbecker-Leitsätzen
Hinweis auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nach LkSG.
Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
Verstöße gegen die DSGVO oder das BDSG, z.B. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten („Datenpannen“).
Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern oder Nichtbeachtung der gekennzeichneten Vertraulichkeit in Geschäftspapieren.
Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung fremden Vermögens, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsmacht oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, z.B. Erschleichen von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen.
Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel, etc, auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
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